IMMOBILIENBEWERTUNG

Leistungen der Immobilienbewertung

Vermessungsbüro Fischer
Vermessungsbüro Fischer

Wir bewerten Ihre Immobilien:

  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Wohn- und Nutzflächenermittlungen

In unserem Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Lutz Fischer befassen wir uns auch mit der Immobilienbewertung. Es gibt viele Anlässe, die es erforderlich machen, den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Eine Wertermittlung kann aus privaten Gründen, etwa anlässlich einer Ehescheidung oder Erbauseinandersetzung, notwendig werden. Auch wenn Sie eine Immobilie kaufen beziehungsweise verkaufen möchten, sollten Sie deren Wert durch einen Fachmann feststellen lassen. Darüber hinaus verlangen viele Versicherer Angaben zum Wert des Objekts. Schließlich müssen Unternehmen im Rahmen der Bilanzierung den Wert des Immobiliarvermögens mitteilen.
 
Unser Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Lutz Fischer ermittelt sorgfältig und unabhängig den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke. Des Weiteren bewerten wir Wohnungseigentum und Teileigentum. Neben der Größe des jeweiligen Grundstücks beziehungsweise Objekts spielen bei der Wertermittlung weitere Faktoren eine Rolle. Von entscheidender Bedeutung ist zunächst die Lage des Grundstücks. Relevanz besitzt ferner dessen Standort. So fließt in die Bewertung mit ein, ob das Grundstück verkehrsgünstig gelegen ist oder ob es Lärmemissionen ausgesetzt ist. Ist das Grundstück bebaut, müssen auch die Qualität des Gebäudes und dessen baulicher Zustand berücksichtigt werden. Eine besonders hochwertige Ausstattung kann die Preisermittlung ebenfalls beeinflussen. Entsprechendes gilt bei Wohnungseigentum für die Größe der Eigentümergemeinschaft. Denn je mehr Personen dieser angehören, umso schwieriger können Abstimmungsprozesse werden. Im Rahmen der Immobilienbewertung werden verschiedene Verfahren eingesetzt. Gängig ist unter anderem das Vergleichswertverfahren. Dabei werden die Verkaufspreise, die in der Vergangenheit für vergleichbare Immobilien erzielt werden konnten, herangezogen. Beim Sachwertverfahren werden der Bodenwert sowie der Wert des Gebäudes ermittelt. Der Wert vermieteter Gebäude wird häufig anhand des Ertragswertes berechnet.
 
Sie können uns ferner die Wohnflächenermittlung und Nutzflächenermittlung übertragen. Dies ist sinnvoll, wenn Sie Flächen vermieten wollen. Die dazu erforderlichen Berechnungen können wir entweder anhand von Plänen oder aufgrund eines eigenen Aufmaßes vornehmen. Außerdem erstellen wir Gutachten. So werden wir zum Beispiel im Rahmen von Zwangsversteigerungen mit der Verkehrswertermittlung betraut.

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